Sie befinden sich hier:
  1. Startseite
  2. Bauversicherung
  3. Bauleistungsversicherung
  4. Vergleichsrechner
 

Bauleistungsversicherung Vergleichsrechner

Icon Schloss Ihre Daten werden über https (SSL) verschlüsselt übertragen und niemals an Dritte (außer Versicherer zur Bearbeitung) weitergegeben!

Fragen und Antworten zur Bauleistungsversicherung

Kunden stellten uns Fragen zu unserem Vergleichsrechner. Wir haben diese zusammengetragen und beantworten die wichtigsten. Ist für Sie noch etwas unklar? Kein Problem! Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wir kümmern uns um Ihr Anliegen!

Was bedeutet Nutzung des Bauobjekts?

Wählen Sie private Nutzung, wenn Sie Ihre Immobilie selber bewohnen werden.

Wählen Sie gewerbliche Nutzung, wenn Sie ein Mehrfamilienhaus errichtet haben und dieses komplett vermieten.

Wählen Sie gemischte Nutzung, wenn Sie ein Mehrfamilienhaus errichtet haben und selber darin wohnen, während Sie die restlichen Wohnungen vermieten.

Was bedeutet Neubausumme gesamt?

Als Neubausumme gesamt wird die Summe bezeichnet, welche sich auf alle Baukosten bezieht. Hierzu zählen auch der Außenbereich und Energieanschlüsse. Die Grundstückskosten selbst werden nicht einberechnet.

Was heißt von Neubausumme Eigenleistung ohne Arbeitsmaschinen?

Als Eigenleistungen werden die Arbeiten bezeichnet, die Sie selbst, sowie Verwandte oder Freunde an Ihrer Baustelle ausführen. Gemeint sind also Personen, die auf Ihrer Baustelle freiwillig arbeiten und keiner Firma angehören. Die Bezeichnung „ohne Arbeitsmaschinen“ bezieht sich auf Arbeiten, die ohne größere Maschinen (Bagger, Krane usw.) vollzogen werden. Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Summe der Eigenleistungen 20.000 € nicht überschreiten sollte, da sonst die Angebote für die Bauherrenhaftpflicht sehr teuer werden.

Was bedeutet von Neubausumme Eigenleistung mit Arbeitsmaschinen?

Wenn Sie selbst, Verwandte oder Freunde auf Ihrer Baustelle tätig werden, wird dies als Eigenleistung bezeichnet. Arbeiten Sie mit größeren Arbeitsmaschinen wie Baggern oder Kranen, ist dies anzugeben. Arbeitsgeräte wie Bohrmaschinen, Schrauber oder motorbetriebene Sägen zählen nicht zu dieser Kategorie.

Bitte beachten: Sie erhalten einen gesonderten Fragebogen, wenn Sie den Einsatz von Arbeitsmaschinen wie zum Beispiel Baggern auf Ihrer Baustelle angeben. Hier tragen Sie bitte all diese Maschinen ein, die von Ihnen oder den freiwilligen Helfern genutzt werden.

Was bedeutet Bauartklasse was bedeutet Fertighausgruppe?

Der wichtigste Punkt ist die Einstufung der Bauart Ihres Gebäudes. Man unterscheidet zwischen Bauartklasse (BAK) und Fertighausgruppen (FHG). Hier ist die Richtigkeit Ihrer Angabe besonders zu beachten.

BAK I
Als häufigste Bauartklasse in Deutschland ist die Bauartklasse I zu nennen. Diese bezeichnet eine Bauweise mit Außenwänden aus Massivmauerwerk oder Beton und einer Dachung von der Kategorie Hart (zum Beispiel Ziegel, Schiefer, Metall, Betonplatten oder gesandete Dachpappe).

BAK II
Ist Ihr Bauvorhaben ein Gebäude mit Stahl- oder Holzfachwerk, mit Stein- und Glasfüllung; Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus nicht brennbarem Material (z. B. Profilblech, Asbestzement; kein Kunststoff), zählt es zur Bauartklasse II. Hier ist vor allem die teilweise feuergefährliche Bauweise vorherrschend.

Wie bei der BAK I ist ebenfalls die harte Dachung (zum Beispiel Ziegel, Schiefer, Metall, Betonplatten oder gesandete Dachpappe) vorhanden.

BAK III
Die Bauartklasse III bezeichnet ein Gebäude mit Außenwänden aus Holz oder Holzfachwerk mit Lehmfüllung, Holzkonstruktion mit Verkleidung jeglicher Art, Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus Holz oder Kunststoff. Zudem müssen eine oder mehrere offene Seiten vorhanden sein. Hier ist auch die Feuergefährlichkeit höher als in der BAK II.

Die Dachung der Kategorie Hart (zum Beispiel Ziegel, Schiefer, Metall, Betonplatten oder gesandete Dachpappe) gehört zu dieser Bauartklasse.

BAK IV
Die Bauartklasse IV hat die gleiche Außenbauweise wie die BAK I und II. Der wesentliche Unterschied liegt in der Dachung, die als weich bezeichnet wird (zum Beispiel Reet, Holz, Schilf, Stroh und ähnliches).

BAK V
Die Bauartklasse V gleicht von der Außenbauweise der BAK III. Eine weiche Dachung (Reet, Schilf, Stroh, Holz und ähnliches) ist hierbei vorhanden.

Bitte beachten Sie:
Die richtige Einstufung bei Ihren Angaben ist immens wichtig! Ein Fertigteil- oder Fachwerkhaus ändert die Bauartklassen-Einteilung und auch die Tarife werden anders berechnet. Hier gelten dann die Einstufungen nach Bauartklassen der Fertighausgruppen (FHG).

FHG I
Die Fertighausgruppe I besteht ausschließlich aus feuerbeständigen Bauteilen. Tragende Konstruktionen (massiv) zählen ebenso zu dieser Einstufung.

Die Dachung hier ist hart (zum Beispiel Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Metall, gesandete Dachpappe).

FHG II
Die Fertighausgruppe II steht auf einem massiven Fundament. Tragende Konstruktionen sind aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen oder dergleichen. Eine Außenverkleidung besteht aus feuerhemmenden Bauteilen oder nicht brennbaren Baustoffen (wie zum Beispiel Putz, Klinkersteine, Gips(platten), Asbestzement, Profilblech). Kunststoffe sind nicht in der Außenverkleidung vorhanden.

Die Dachung ist ebenfalls hart, siehe FHG I.

FHG III
Die Fertighausgruppe III ähnelt der FHG II, nur ohne feuerhemmende Verkleidung oder Ummantelung.

Die Dachung ist hart, siehe FHG I.

Was bedeutet Einschluss besonderer Baumaßnahmen?

Unter diesem Begriff vereinigen sich Baumaßnahmen wie Pfahl-, Brunnen- oder Senkkastengründungen. Auch dazu gehören die Baugrundverbesserung, Baugrubenumschließungen, Wasserhaltung sowie geklebte oder geschweißte, wasserdruckhaltende Dichtungen. Diese werden, je nach Tarif, mit bis zu 50.000 € inkludiert.

Was heißt Einschluss Hilfsbauten?

Hilfsbauten sind Bauten, die nur zeitbegrenzt an Ihrer Baustelle verbleiben, die Ihren Arbeiten am Bau dienen (Baugerüste und ähnliches). Bauhilfsstoffe (Bretter für Verschalungen und andere, zur Herstellung eines Bauwerks temporär dienlichen Hilfsmittel) gehören auch in diese Kategorie.

Was bedeutet Einschluss Baugrund, Bodenmassen, Schadensuchkosten, zusätzliche Aufräumkosten im Totalschadenfall?

Hinter diesem langen Ausdruck verbirgt sich eine recht einfache Erklärung. Entstehen an ihrem Bau Schäden durch vorher unbekannte Faktoren wie unterschiedlich dichte Bodenmassen oder plötzlich auftretendes Grundwasser, so sind diese mitversichert. Auch die Suche nach versteckten Schäden und Aufräumkosten, sollte es zum schlimmsten Fall, dem Totalschaden kommen, sind abgedeckt. Hier können Sie, je nach Tarif, bis zu 50.000 € dieser Kosten absichern.

Was heißt Feuerrohbau?

Die Feuerrohbauversicherung zahlt Ihnen dann einen Schaden, wenn dieser noch vor Ihrem Einzug durch ein Feuer oder Blitzschlag an Ihrem Gebäude entstanden ist. Sie können dieses Risiko in Ihrem Bauleistungsvertrag für einen Aufpreis miteinschließen lassen. Sie ist kostenlos, wenn Sie eine Wohngebäudeversicherung mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr vorher abgeschlossen haben.

Einwilligung zu Cookies & Daten

Auf dieser Website nutzen wir Cookies und vergleichbare Funktionen zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung dient der Einbindung von Inhalten, externen Diensten und Elementen Dritter, der statistischen Analyse/Messung, personalisierten Werbung sowie der Einbindung sozialer Medien. Je nach Funktion werden dabei Daten an Dritte weitergegeben und von diesen verarbeitet. Diese Einwilligung ist freiwillig, für die Nutzung unserer Website nicht erforderlich und kann jederzeit widerrufen werden.
Weitere Informationen unter Datenschutz.