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Bauherrenhaftpflichtversicherung Vergleichsrechner

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Fragen zur Bauherrenhaftpflichtversicherung – Wir beantworten sie!

Die wichtigsten Fragen zu unserem Vergleichsrechner haben wir für Sie einmal aufgegriffen und wollen diese hier näher beleuchten. Ist für Sie noch etwas unklar? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wir kümmern uns darum und beraten Sie gern!

Was ist die Nutzung des Bauobjektes?

Private Nutzung bedeutet, dass Sie als Versicherungsnehmer selbst die Immobilie zu reinen Wohnzwecken nutzen.

Gewerbliche Nutzung bedeutet, dass Sie als Versicherungsnehmer die Immobilie vollständig vermieten.

Gemischte Nutzung bedeutet, dass Sie als Versicherungsnehmer ein Mehrfamilienhaus errichten, in dem auch Sie selbst wohnen und die anderen Wohnungen vermieten.

Was ist die Neubausumme gesamt?

Die Neubausumme bezeichnet die Summe, die sich auf die gesamten Baukosten bezieht, inklusive der Energieanschlüsse und dem Außenbereich. Die reinen Grundstückskosten gehören jedoch nicht dazu.

Was bedeutet Neubausumme Eigenleistung ohne Arbeitsmaschinen in Euro?

Eigenleistungen sind Arbeiten die durch Sie selbst, sowie durch Verwandte oder Freunde an Ihrer Baustelle ausgeführt werden - also von Personen, die keiner Firma angehören und so im Schadenfall versichert wären. Diese Leistungen beziehen sich auf Arbeiten, die ohne größere Maschinen (Bagger, Krane usw.) vollzogen werden. Übersteigt die Eigenleistung die Summe von 20.000 € werden die Angebote für die Bauherrenhaftpflicht sehr teuer.

Was bedeutet Neubausumme Eigenleistung mit Arbeitsmaschinen in Euro?

Ihre Eigenleistungen durch Sie, Verwandte oder Freunde werden mit größeren Arbeitsmaschinen getätigt. Hierzu zählen Bagger, Krane und ähnliche Baumaschinen. Ausgeklammert sind aber beispielsweise Bohrmaschinen, Schrauber oder motorbetriebene Sägen. Nutzen Sie jedoch diese Arbeitsmaschinen für Ihre Arbeiten, erhalten Sie noch einen gesonderten Fragebogen. Hier müssen Sie dann genau angeben, welche Maschinen Sie oder jemand anderes nutzen werden.

Was ist die Bauartklasse und was die Fertighausgruppe?

Die Einstufung der Bauart ist sehr wichtig. Hier wird unterschieden zwischen Bauartklasse (BAK) und Fertighausgruppen (FHG). Achten Sie hier besonders auf die Richtigkeit der Angaben.

BAK I
Diese häufigste Bauartklasse in Deutschland steht für Außenwände aus Massivmauerwerk oder Beton und einer Dachung von der Kategorie Hart (zum Beispiel Ziegel, Schiefer, Metall, Betonplatten oder gesandete Dachpappe).

BAK II
Diese bezeichnet Stahl- oder Holzfachwerk, mit Stein- und Glasfüllung; Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus nicht brennbarem Material (z. B. Profilblech, Asbestzement; kein Kunststoff). Hier ist eine feuergefährliche Bauweise meistens gegeben.

Wie bei der BAK I ist ebenfalls die harte Dachung (zum Beispiel Ziegel, Schiefer, Metall, Betonplatten oder gesandete Dachpappe) vorhanden.

BAK III
Die Bauartklasse III besteht aus Außenwänden aus Holz oder Holzfachwerk mit Lehmfüllung, Holzkonstruktion mit Verkleidung jeglicher Art, Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus Holz oder Kunststoff. Zudem muss das Gebäude eine oder mehrere offene Seiten haben. Hier ist die Feuergefährlichkeit höher als in der BAK II.

Auch hierzu gehört die Dachung der Kategorie Hart (zum Beispiel Ziegel, Schiefer, Metall, Betonplatten oder gesandete Dachpappe).

BAK IV
Die Bauartklasse IV ist von der Außenbauweise wie die BAK I und II. Sie unterscheidet sich lediglich durch eine Dachung, die als weich bezeichnet wird (zum Beispiel Reet, Holz, Schilf, Stroh und ähnliches).

BAK V
Die Bauartklasse V ist von der Außenbauweise wie BAK III und besitzt eine weiche Dachung (Reet, Schilf, Stroh, Holz und ähnliches).

Achten Sie unbedingt auf die richtige Einstufung! Sollten Sie ein Fertigteil- oder Fachwerkhaus besitzen, ändert sich die Bauartklassen-Einteilung und die Tarife werden anders berechnet. Hier gelten dann die Bauartklassen der Fertighausgruppen (FHG).

FHG I
Die Fertighausgruppe I besteht in allen Teilen aus feuerbeständigen Bauteilen. Diese massive Bauweise bezieht sich auch auf tragende Konstruktionen.

Die Dachung hier ist zudem hart (zum Beispiel Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Metall, gesandete Dachpappe).

FHG II
Die Fertighausgruppe II hat ein massives Fundament und tragende Konstruktionen aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen oder dergleichen. Die Außenverkleidung ist aus feuerhemmenden Bauteilen oder nicht brennbaren Baustoffen (wie zum Beispiel Putz, Klinkersteine, Gips(platten), Asbestzement, Profilblech). Kunststoff ist nicht in der Außenverkleidung.

Die Dachung ist ebenfalls hart, siehe FHG I.

FHG III
Die Fertighausgruppe III ist ähnlich der FHG II, nur gibt es keine feuerhemmende Verkleidung oder Ummantelung.

Die Dachung ist hart, siehe FHG I.

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