Die VS.-Angebotsanforderung zur Bauhelferversicherung
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Fragen und Antworten
Wir möchten für Sie die häufigsten Fragen unserer Kunden einmal aufgreifen und für Sie beantworten. Selbstverständlich können Sie sich bei uns auch telefonisch oder per E-Mail melden, sollte etwas unklar sein. Wir helfen Ihnen dann gerne weiter!
Anzahl der Bauhelfer, was ist damit gemeint?
Als Bauhelfer werden Personen bezeichnet, die auf Ihrer Baustelle mithelfen (Angestellte von Handwerksfirmen zählen hier nicht dazu). Das können Verwandte, Freunde oder Bekannte sein. Da diese alle versichert werden müssen, ist hier wichtig, dass die richtige Anzahl eingetragen wird.
Straße mit Hausnummer oder Flurstück, was ist damit gemeint?
Ein Flurstück bezeichnet den Teil der Erdoberfläche, der amtlich erfasst und vermessen ist. Dabei besteht zwischen Grundstück und Flurstück ein Unterschied. Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken zusammengesetzt sein (ähnlich einer Parzelle). Beim örtlichen Katasteramt können Sie dazu eine Einsicht anfordern.
Errichten Sie auf einem bestimmten Flurstück Ihre Immobilie, geben Sie das hier bitte an. Ansonsten genügen die Straße und die Hausnummer als Angabe.
Immer wichtig: Bauleistungsversicherung, Bauherrenhaftpflicht und Gebäudeversicherung
Damit Sie bei Ihrem Bauvorhaben einen optimalen Rundumschutz genießen können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die genannten Versicherungen für Ihren Nutzen abzuschließen. Sprechen Sie uns gerne dazu an. Hierfür können Sie entweder hier im Formular Ihren Wunsch dazu äußern (im Feld „Ihre Nachricht“), oder Sie rufen uns einfach an oder schreiben uns eine E-Mail. Wir kümmern uns dann um all Ihre Fragen und Wünsche diesbezüglich.