Bauhelferversicherung im Vergleich
Mit einer privaten Bauhelferversicherung sichern Sie sich selbst und Ihre Helfer ab, die beim Hausbau mithelfen.
Oft haben Familienmitglieder, Bekannte und Nachbarn wenig Erfahrung mit Handwerksarbeiten in Eigenleistung. Da ist schnell ein schwerer Unfall passiert, der lebenslange Folgen haben kann.
Fordern Sie noch heute Ihr Angebot bei uns an. Unsere Berater stehen Ihnen persönlich zur Verfügung und helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns einfach per Telefon oder Mail.
Darum lohnt sich eine private Bauhelferversicherung
Eine Bauhelferversicherung leistet bei allen Arten von Unfällen, die einem versicherten Bauhelfer auf einer Baustelle passieren können.
Ihre Helfer müssen Sie bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anmelden, diese sind dort dann zunächst gesetzlich versichert. Diese Basisabsicherung reicht aber nicht aus. Eine private Versicherung für Bauhelfer ist als Ergänzung sinnvoll und dringend zu empfehlen. Sie bietet umfangreicheren Schutz bei einem Unfall.
Sie ist auch ein wichtiger Schutz für Sie selbst: Wenn Sie als Bauherr auf der Baustelle mit anpacken, sind Sie ebenso über die Bauhelferversicherung abgesichert.
Schadenbeispiel: Für den Dachstuhl werden die Balken geliefert. Einem Ihrer Helfer gerät beim Abladen mit einem Lastenkran ein schwerer Balken ins Pendeln. Ein Bauhelfer wird vom Balken an der Schulter getroffen und erleidet eine komplizierte Schulterfraktur mit einer dauerhaften Beeinträchtigung. Die Bauhelferversicherung zahlt in einem solchen Fall.
Gesetzliche Versicherung der BG Bau ist Pflicht
Als Bauherr haben Sie die Pflicht Ihre Bauhelfer bei der BG Bau, der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft anzumelden. Dies muss innerhalb einer Woche nach dem Beginn der Bauarbeiten geschehen. Die BG Bau muss unbedingt über jedes Bauvorhaben in Kenntnis gesetzt werden, da die Bauämter die Bauanmeldungen weiterleiten. Wenn sie die Anmeldung versäumen, kann das für Sie problematisch werden. Denn die BG Bau holt Eigenbaunachweise ein und überprüft die darin eingetragenen Angaben. Stellt die BG Bau dabei fest, dass Sie Ihre Bauhelfer nicht angemeldet haben, droht Ihnen ein Bußgeld.
Merkblatt BG Bau
Ihr privates Bauvorhaben können Sie auch hier online bei der BG Bau anmelden:
Anmeldung BG Bau
Die Leistungen deckt die Bauhelferversicherung ab
Die Deckungssummen der einzelnen Leistungen sind variabel. Die Tarife bieten eine umfassende Ergänzung zur gesetzlichen Versicherung. Die genauen Leistungsbeschreibungen können Sie den Bedingungen der Tarife entnehmen. Hier die wichtigsten Leistungen in der Übersicht:
Invaliditätsleistung
Die Invaliditätsleistung ist die wichtigste Leistung der Bauhelferversicherung. Die Versicherung zahlt eine Invaliditätsleistung, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit eines Bauhelfers auf der Baustelle unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt (also bei einer Invalidität) wird. Grundlage für die Berechnung der Invaliditätsleistung bilden die Versicherungssumme und der Grad der unfallbedingten Invalidität.
Todesfallleistung
Wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Folgen eines Unfalls verstirbt, leistet die Versicherung die vereinbarte Versicherungssumme.
Krankenhaustagegeld
Das Krankenhaustagegeld wird gezahlt, wenn der versicherte Bauhelfer wegen des Unfalls vollstationärer behandelt wird. Maximal drei Jahre lang, vom Unfalltag an gerechnet, wird es in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung an den betroffenen Bauhelfer ausgezahlt.
Bergungskosten
Bei den so genannten Bergungskosten handelt es sich um Kosten, die entstehen, wenn verunfallte Personen auf einer Baustelle gesucht und geborgen werden. Auch diese Kosten werden von Ihrer Bauhelferversicherung getragen.
Genesungsgeld
Das Genesungsgeld wird als ergänzende Leistung zum Krankenhaustagegeld gezahlt, vorausgesetzt Ihr Bauhelfer hatte schon einen Anspruch auf das Krankenhaustagegeld. Der gezahlte Betrag richtet sich nach der vertraglich festgelegten Versicherungssumme und erfolgt auf Grundlage derselben Anzahl von Kalendertagen, für die auch das Krankenhaustagegeld geleistet wird. Das Maximum beträgt hier aber 150 Tage. Gezahlt wird das Genesungsgeld erst nach dem Ende der stationären Unterbringung.
Tipp: Extra-Schutz für Ihre Bauhelfer
Diese Leistungen übernimmt die private Bauhelferversicherung ergänzend zur gesetzlichen Versicherung. Außerdem zahlt die private Versicherung auch bei einem Invaliditätsgrad von unter 20 Prozent. Die gesetzliche Versicherung erst ab 20 Prozent. Damit schließen Sie für Ihre Helfer eine wichtige Lücke.
Regelungen zur Gliedertaxe in der Bauhelferversicherung
Die Gliedertaxe ist ein zentrales Element der Bauhelferversicherung. Sie legt fest, welcher Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile oder Sinnesorgane angenommen wird, wenn ein Bauhelfer dauerhaft zu Schaden kommt. Die in der folgenden Tabelle aufgelisteten Prozentsätze bestimmen, wie hoch die Invaliditätsleistung ausfällt. Bei teilweisem Verlust oder eingeschränkter Funktion wird der entsprechende Anteil des Invaliditätsgrades berücksichtigt. Die Kombination aus vereinbarter Versicherungssumme und dem ermittelten Invaliditätsgrad ergibt die Höhe der Auszahlung im Schadensfall.
Gliedertaxe
Arm | 70 % |
Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks | 65 % |
Arm unterhalb des Ellenbogengelenks | 60 % |
Hand | 55 % |
Daumen | 20 % |
Zeigefinger | 10 % |
anderer Finger | 5 % |
Bein über der Mitte des Oberschenkels | 70 % |
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels | 60 % |
Bein bis unterhalb des Knies | 50 % |
Fuß | 40 % |
große Zehe | 5 % |
andere Zehe | 2 % |
Auge | 50 % |
Gehör auf einem Ohr | 30 % |
Geruchssinn | 10 % |
Geschmackssinn | 5 % |

Welche Unfälle sind durch die Bauhelferversicherung abgedeckt?
Ein Unfall im Rahmen der Bauhelferversicherung liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Dazu zählen auch Verletzungen, die durch erhöhte Kraftanstrengung verursacht werden, wie beispielsweise Schäden an Gelenken oder der Wirbelsäule. Zusätzlich sind folgende Ereignisse mitversichert:
- Schäden durch Gase und Dämpfe
- Sauerstoffmangel
- extreme Witterungseinflüsse
- Einwirkung von Strahlen, z. B. Röntgen oder Laser
Auch Knochenbrüche sowie Herzinfarkte und Schlaganfälle, die infolge eines Unfalls auftreten, sind im Versicherungsschutz enthalten.
Kosten der Bauhelferversicherungen
Für jeden angegebenen Bauhelfer wird in der Bauhelferversicherung ein Einmalbeitrag erhoben. Fordern Sie hier kostenlos und unverbindlich Ihr persönliches Angebot an.
Basis
- 30.000 € Invaliditätssumme
- 5.000 € Todesfallsumme
- kein Krankenhaustagegeld
- 5.000 € Bergungskosten
Beitrag je Bauhelfer 32,49 €
(inkl. 19 % Vers-Steuer)
Mindestbeitrag 97,47 €
Standard
- 40.000 € Invaliditätssumme
- 5.000 € Todesfallsumme
- kein Krankenhaustagegeld
- 5.000 € Bergungskosten
Beitrag je Bauhelfer 42,60 €
(inkl. 19 % Vers-Steuer)
Mindestbeitrag 127,80 €
Komfort
- 50.000 € Invaliditätssumme
- 10.000 € Todesfallsumme
- 10 € Krankenhaustagegeld
- 5.000 € Bergungskosten
Beitrag je Bauhelfer 61,88 €
(inkl. 19 % Vers-Steuer)
Mindestbeitrag 185,64 €
Die o.g. Beiträge beinhalten bereits die gesetzliche Versicherungssteuer (19%).
Ihre Ansprechpartner
Anne Christin
Döpping
(02041) 77 44 7 - 50
Katja
Janzen
(02041) 77 447 - 57
Petra
Kircheis-Orth
(02041) 77 44 7 - 52
Sandra
Manfrost
(02041) 77 44 7 - 53
Heidi
Petendorf
(02041) 77 447 - 54
Bettina
Spallek
(02041) 77 447 - 55
Manfred
Weiblen
(02041) 77 44 7 - 56