Bauhelferversicherung im Vergleich
Mit einer privaten Bauhelferversicherung sichern Sie sich selbst und Ihre Helfer ab, die beim Hausbau mithelfen.
Oft haben Familienmitglieder, Bekannte und Nachbarn wenig Erfahrung mit Handwerksarbeiten in Eigenleistung. Da ist schnell ein schwerer Unfall passiert, der lebenslange Folgen haben kann.
Fordern Sie noch heute Ihr Angebot bei uns an. Unser Experten-Team steht Ihnen persönlich zur Verfügung und hilft gerne weiter. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Darum ist eine private Bauhelferversicherung sinnvoll
Eine Unfallversicherung für Bauhelfer leistet bei allen Arten von Unfällen, die einem versicherten Bauhelfer auf einer Baustelle passieren können.
Ihre Helfer müssen Sie bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anmelden, diese sind dort dann zunächst gesetzlich versichert. Diese Basisabsicherung reicht aber nicht aus. Eine private Versicherung für Bauhelfer ist als Ergänzung sinnvoll und dringend zu empfehlen. Sie bietet umfangreicheren Schutz bei einem Unfall.
Sie ist auch ein wichtiger Schutz für Sie selbst: Wenn Sie als Bauherr auf der Baustelle mit anpacken, sind Sie ebenso über die Bauhelferunfallversicherung abgesichert.
Schadenbeispiel: Für den Dachstuhl werden die Balken geliefert. Einem Ihrer Helfer gerät beim Abladen mit einem Lastenkran ein schwerer Balken ins Pendeln. Ein Bauhelfer wird vom Balken an der Schulter getroffen und erleidet eine komplizierte Schulterfraktur mit einer dauerhaften Beeinträchtigung. Die Bauhelferunfallversicherung zahlt in einem solchen Fall.
Gesetzliche Versicherung der BG Bau ist Pflicht
Sie als Bauherr sind verpflichtet, alle Bauhelfer spätestens eine Woche nach Baubeginn bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anzumelden. Die BG Bau wird über jedes Bauvorhaben informiert, weil die Bauämter die Bauanmeldungen weiterleiten. Die BG Bau holt Eigenbaunachweise ein und prüft sie dann auf die darin eingetragenen Angaben. Stellt die BG Bau dann fest, dass Sie Bauhelfer nicht angemeldet haben, droht Ihnen ein Bußgeld.
Merkblatt BG Bau
Ihr privates Bauvorhaben können Sie auch hier online bei der BG Bau anmelden:
Anmeldung BG Bau
Leistungen der Bauhelferversicherung im Überblick
Die Deckungssummen der einzelnen Leistungen sind variabel. Die Tarife bieten eine umfassende Ergänzung zur gesetzlichen Versicherung. Die genauen Leistungsbeschreibungen können Sie den Bedingungen der Tarife entnehmen. Hier die wichtigsten Leistungen in der Übersicht:
Invaliditätsleistung
Die Invaliditätsleistung ist die wichtigste Leistung der Bauhelferunfallversicherung. Die Versicherung zahlt eine Invaliditätsleistung, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit eines Bauhelfers auf der Baustelle unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt (also bei einer Invalidität) wird. Grundlage für die Berechnung der Invaliditätsleistung bilden die Versicherungssumme und der Grad der unfallbedingten Invalidität.
Todesfallleistung
Wenn die versicherte Person infolge eines Unfalls innerhalb eines Jahres stirbt, zahlt die Versicherung die vereinbarte Versicherungssumme.
Krankenhaustagegeld
Das Krankenhaus-Tagegeld wird gezahlt, wenn der versicherte Bauhelfer sich wegen des Unfalls in vollstationärer Behandlung befindet. Es wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung gezahlt, längstens jedoch für drei Jahre, vom Unfalltag an gerechnet.
Bergungskosten
Bergungskosten sind Kosten, die entstehen, wenn Personen nach einem Unfall auf der Baustelle gesucht und geborgen werden müssen. Solche Kosten übernimmt die Unfallversicherung für Bauhelfer.
Genesungsgeld
Das Genesungsgeld ergänzt das Krankenhaustagegeld, vorausgesetzt Ihr Bauhelfer hatte schon Anspruch auf das Krankenhaustagegeld. Es wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt. Jedoch erst nach der stationären Unterbringung für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die die Versicherung auch Krankenhaustagegeld leistet. Der längste Zeitraum hierbei beträgt 150 Tage.
Tipp: Zusätzlicher Schutz
Diese Leistungen übernimmt die private Bauhelferversicherung zusätzlich zur gesetzlichen Versicherung. Außerdem zahlt die private Versicherung auch bei einem Invaliditätsgrad von unter 20 Prozent. Die gesetzliche Versicherung erst ab 20 Prozent. Damit schließen Sie für Ihre Helfer eine wichtige Lücke.
Gliedertaxe der Bauhelferunfallversicherung
Die wichtigste Leistung der Versicherung ist die Invaliditätsleistung. Trägt die versicherte Person infolge eines Unfalls eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung davon, liegt eine Invalidität vor. Die Höhe der Invaliditätsleistung wird auf Grundlage der Versicherungssumme und des Invaliditätsgrades, der sich nach der Gliedertaxe richtet, berechnet.
In der Gliedertaxe ist festgelegt, wieviel Prozent Sie bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit des jeweiligen Körperteils erhalten. Bei Teilverlust oder partieller Beeinträchtigung gilt der entsprechende Teil der jeweils genannten Invaliditätsgrade.
Gliedertaxe
Arm | 70 % |
Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks | 65 % |
Arm unterhalb des Ellenbogengelenks | 60 % |
Hand | 55 % |
Daumen | 20 % |
Zeigefinger | 10 % |
anderer Finger | 5 % |
Bein über der Mitte des Oberschenkels | 70 % |
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels | 60 % |
Bein bis unterhalb des Knies | 50 % |
Fuß | 40 % |
große Zehe | 5 % |
andere Zehe | 2 % |
Auge | 50 % |
Gehör auf einem Ohr | 30 % |
Geruchssinn | 10 % |
Geschmackssinn | 5 % |
Was für Unfälle sind versichert?
Die Versicherung definiert den Unfallbegriff wie folgt: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“
Dazu zählt auch, wenn Sie durch eine erhöhte Kraftanstrengung eine Verletzung an Gelenken oder der Wirbelsäule davontragen. Mitversichert sind zudem Schäden durch:
- Gase und Dämpfe
- Sauerstoffentzug
- extreme Witterungseinflüsse
- Strahlen (z. B. Röntgen oder Laser)
Auch Knochenbrüche und Herzinfarkte sowie Schlaganfälle sind als Unfallfolge mitversichert.
Kosten der Bauhelferversicherungen
Für jeden angegebenen Bauhelfer wird in der Bauhelferunfallversicherung ein Einmalbeitrag erhoben. Fordern Sie hier kostenlos und unverbindlich Ihr persönliches Angebot an.
Basis
- 30.000 € Invaliditätssumme
- 5.000 € Todesfallsumme
- kein Krankenhaustagegeld
- 5.000 € Bergungskosten
Beitrag je Bauhelfer 32,49 €
(inkl. 19 % Vers-Steuer)
Mindestbeitrag 97,47 €
Standard
- 40.000 € Invaliditätssumme
- 5.000 € Todesfallsumme
- kein Krankenhaustagegeld
- 5.000 € Bergungskosten
Beitrag je Bauhelfer 42,60 €
(inkl. 19 % Vers-Steuer)
Mindestbeitrag 127,80 €
Komfort
- 50.000 € Invaliditätssumme
- 10.000 € Todesfallsumme
- 10 € Krankenhaustagegeld
- 5.000 € Bergungskosten
Beitrag je Bauhelfer 61,88 €
(inkl. 19 % Vers-Steuer)
Mindestbeitrag 185,64 €
Die o.g. Beiträge beinhalten bereits die gesetzliche Versicherungssteuer (19%).
Ihre Ansprechpartner
Katja
Janzen
(02041) 77 447 - 57
Petra
Kircheis-Orth
(02041) 77 44 7 - 52
Sandra
Manfrost
(02041) 77 44 7 - 53
Heidi
Petendorf
(02041) 77 447 - 54
Bettina
Spallek
(02041) 77 447 - 55
Manfred
Weiblen
(02041) 77 44 7 - 56