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Die Deckungssummen der einzelnen Leistungen sind variabel. Die Tarife bieten eine umfassende Ergänzung zur gesetzlichen Versicherung. Die genauen Leistungsbeschreibungen können Sie den Bedingungen der Tarife entnehmen. Hier die wichtigsten Leistungen in der Übersicht:
Die Invaliditätsleistung ist die wichtigste Leistung der Bauhelferunfallversicherung. Die Versicherung zahlt eine Invaliditätsleistung, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit eines Bauhelfers auf der Baustelle unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt (also bei einer Invalidität) wird. Grundlage für die Berechnung der Invaliditätsleistung bilden die Versicherungssumme und der Grad der unfallbedingten Invalidität.
Wenn die versicherte Person infolge eines Unfalls innerhalb eines Jahres stirbt, zahlt die Versicherung die vereinbarte Versicherungssumme.
Das Krankenhaus-Tagegeld wird gezahlt, wenn der versicherte Bauhelfer sich wegen des Unfalls in vollstationärer Behandlung befindet. Es wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung gezahlt, längstens jedoch für drei Jahre, vom Unfalltag an gerechnet.
Bergungskosten sind Kosten, die entstehen, wenn Personen nach einem Unfall auf der Baustelle gesucht und geborgen werden müssen. Solche Kosten übernimmt die Unfallversicherung für Bauhelfer.
Das Genesungsgeld ergänzt das Krankenhaustagegeld, vorausgesetzt Ihr Bauhelfer hatte schon Anspruch auf das Krankenhaustagegeld. Es wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt. Jedoch erst nach der stationären Unterbringung für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die die Versicherung auch Krankenhaustagegeld leistet. Der längste Zeitraum hierbei beträgt 150 Tage.
Diese Leistungen übernimmt die private Bauhelferversicherung zusätzlich zur gesetzlichen Versicherung. Außerdem zahlt die private Versicherung auch bei einem Invaliditätsgrad von unter 20 Prozent. Die gesetzliche Versicherung erst ab 20 Prozent. Damit schließen Sie für Ihre Helfer eine wichtige Lücke.
Die wichtigste Leistung der Versicherung ist die Invaliditätsleistung. Trägt die versicherte Person infolge eines Unfalls eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung davon, liegt eine Invalidität vor. Die Höhe der Invaliditätsleistung wird auf Grundlage der Versicherungssumme und des Invaliditätsgrades, der sich nach der Gliedertaxe richtet, berechnet.
In der Gliedertaxe ist festgelegt, wieviel Prozent Sie bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit des jeweiligen Körperteils erhalten. Bei Teilverlust oder partieller Beeinträchtigung gilt der entsprechende Teil der jeweils genannten Invaliditätsgrade.
Arm | 70 % |
Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks | 65 % |
Arm unterhalb des Ellenbogengelenks | 60 % |
Hand | 55 % |
Daumen | 20 % |
Zeigefinger | 10 % |
anderer Finger | 5 % |
Bein über der Mitte des Oberschenkels | 70 % |
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels | 60 % |
Bein bis unterhalb des Knies | 50 % |
Fuß | 40 % |
große Zehe | 5 % |
andere Zehe | 2 % |
Auge | 50 % |
Gehör auf einem Ohr | 30 % |
Geruchssinn | 10 % |
Geschmackssinn | 5 % |
Die Versicherung definiert den Unfallbegriff wie folgt: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“
Dazu zählt auch, wenn Sie durch eine erhöhte Kraftanstrengung eine Verletzung an Gelenken oder der Wirbelsäule davontragen. Mitversichert sind zudem Schäden durch:
Auch Knochenbrüche und Herzinfarkte sowie Schlaganfälle sind als Unfallfolge mitversichert.
Für jeden angegebenen Bauhelfer wird in der Bauhelferunfallversicherung ein Einmalbeitrag erhoben. Fordern Sie hier kostenlos und unverbindlich Ihr persönliches Angebot an.
Beitrag je Bauhelfer 32,49 €
(inkl. 19 % Vers-Steuer)
Mindestbeitrag 97,47 €
Beitrag je Bauhelfer 42,60 €
(inkl. 19 % Vers-Steuer)
Mindestbeitrag 127,80 €
Beitrag je Bauhelfer 61,88 €
(inkl. 19 % Vers-Steuer)
Mindestbeitrag 185,64 €
(Es müssen alle gleichzeitig am Bau tätigen Bauhelfer versichert werden)
Die o.g. Beiträge beinhalten bereits die gesetzliche Versicherungssteuer (19%).