Bauhelferunfallversicherung im Tarifvergleich
Die private Bauhelferunfallversicherung ist die Absicherung für Sie als Bauherr sowie für Ihre Familie und Bekannte, die Ihnen beim Hausbau helfen. Bei Eigenleistungen kann schnell ein schwerer Unfall passieren, der lebenslange Folgen haben kann. Dieses Risiko sichern Sie mit einer Unfallversicherung für Bauhelfer ab.
Für Sie haben wir verschiedene Tarife der Bauhelferunfallversicherung im Vergleich. Vergleichen Sie hier die Tarife, die wir zu besten Preisen mit exklusiven Rabatten anbieten können.
Wenn Sie Fragen haben, steht Ihnen unser Experten-Team persönlich zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail.
Beitrag zur Bauhelferunfallversicherung
Für jeden Bauhelfer, auch für Sie selbst, wird in der Bauhelferunfallversicherung ein Einmalbeitrag erhoben.
Basis
- 30.000 € Invaliditätssumme
- 5.000 € Todesfallsumme
- kein Krankenhaustagegeld
- 5.000 € Bergungskosten
Beitrag je Bauhelfer 32,49 €
(inkl. 19 % Vers-Steuer)
Mindestbeitrag 97,47 €
Standard
- 40.000 € Invaliditätssumme
- 5.000 € Todesfallsumme
- kein Krankenhaustagegeld
- 5.000 € Bergungskosten
Beitrag je Bauhelfer 42,60 €
(inkl. 19 % Vers-Steuer)
Mindestbeitrag 127,80 €
Komfort
- 50.000 € Invaliditätssumme
- 10.000 € Todesfallsumme
- 10 € Krankenhaustagegeld
- 5.000 € Bergungskosten
Beitrag je Bauhelfer 61,88 €
(inkl. 19 % Vers-Steuer)
Mindestbeitrag 185,64 €
Leistungen der Bauhelferunfallversicherung in der Übersicht
Zu den wichtigsten Leistungen der Bauhelferunfallversicherung zählen die Invaliditätsleistungen, Todesfallleistungen, das Krankenhaustagegeld sowie die Bergungskosten. Für Sie haben wir die Leistungen in der Übersicht zusammengestellt. Die genauen Leistungsbeschreibungen können Sie den Bedingungen der Tarife entnehmen.
Invaliditätsleistung
Wird die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit eines Bauhelfers auf der Baustelle unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt, liegt eine Invalidität vor. Dann zahlt die Unfallversicherung für Bauhelfer.
Todesfallleistung
Stirbt die versicherte Person infolge eines Unfalls innerhalb eines Jahres, zahlt die Unfallversicherung die vereinbarte Summe. Das sind in den hier angebotenen Tarifen zwischen 5.000 und 10.000 €.
Krankenhaustagegeld
Die Versicherung zahlt das Krankenhaustagegeld, wenn der versicherte Bauhelfer sich unfallbedingt in vollstationärer Behandlung befindet. Das Krankenhaustagegeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung gezahlt, längstens jedoch für drei Jahre, vom Unfalltag an gerechnet.
Genesungsgeld
Das Genesungsgeld ergänzt das Krankenhaus-Tagegeld. Es wird gezahlt, sofern Ihr Bauhelfer schon Anspruch auf das Krankenhaustagegeld hatte. Das Genesungsgeld wird nach der anfänglichen stationären Unterbringung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die die Versicherung auch Krankenhaustagegeld leistet, längstens jedoch für 150 Tage.
Bergungskosten
Bergungskosten sind Kosten, die entstehen, wenn Personen nach einem Unfall auf der Baustelle gesucht und geborgen werden müssen. Solche Kosten übernimmt die Unfallversicherung für Bauhelfer.
Tipp: Zusätzlicher Schutz
Die private Bauhelferunfallversicherung leistet zusätzlich zur gesetzlichen Versicherung. Ihre Bauhelfer und Sie selbst sind so vor den finanziellen Folgen eines schweren Unfalls bestens geschützt.
Gliedertaxe der Bauhelferunfallversicherung
Die wichtigste Leistung der Versicherung ist die Invaliditätsleistung. Trägt die versicherte Person infolge eines Unfalls eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung davon, liegt eine Invalidität vor. Die Höhe der Invaliditätsleistung wird auf Grundlage der Versicherungssumme und des Invaliditätsgrades, der sich nach der Gliedertaxe richtet, berechnet.
In der Gliedertaxe ist festgelegt, wieviel Prozent Sie bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit des jeweiligen Körperteils erhalten. Bei Teilverlust oder partieller Beeinträchtigung gilt der entsprechende Teil der jeweils genannten Invaliditätsgrade.
Gliedertaxe
Arm | 70 % |
Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks | 65 % |
Arm unterhalb des Ellenbogengelenks | 60 % |
Hand | 55 % |
Daumen | 20 % |
Zeigefinger | 10 % |
anderer Finger | 5 % |
Bein über der Mitte des Oberschenkels | 70 % |
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels | 60 % |
Bein bis unterhalb des Knies | 50 % |
Fuß | 40 % |
große Zehe | 5 % |
andere Zehe | 2 % |
Auge | 50 % |
Gehör auf einem Ohr | 30 % |
Geruchssinn | 10 % |
Geschmackssinn | 5 % |

Was für Unfälle sind versichert?
Die Versicherung definiert den Unfallbegriff wie folgt: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“
Dazu zählt auch, wenn Sie durch eine erhöhte Kraftanstrengung eine Verletzung an Gelenken oder der Wirbelsäule davontragen. Mitversichert sind zudem Schäden durch:
- Gase und Dämpfe
- Sauerstoffentzug
- extreme Witterungseinflüsse
- Strahlen (z. B. Röntgen oder Laser)
Auch Knochenbrüche und Herzinfarkte sowie Schlaganfälle sind als Unfallfolge mitversichert.
Ist eine private Bauhelferunfallversicherung sinnvoll?
Das Risiko, auf einer Baustelle einen Unfall zu haben, ist groß: Nach dem produzierenden Gewerbe mit 21.606 Unfällen passierten im Jahr 2016 auf dem Bau die zweitmeisten Unfälle (18.053). Somit ist eine private Bauhelferunfallversicherung, über die Sie sich als Bauherr selbst und Ihre Helfer versichern, sehr sinnvoll. Zumal die gesetzliche Versicherung häufig zu geringe Leistungen hat.
Wir empfehlen unseren Kunden daher, noch vor Baubeginn die Versicherung abzuschließen. Sie bietet umfangreicheren Schutz bei einem Unfall, der schnell bei Eigenleistungen passieren kann.
Schadenbeispiel: Bei Gerüstbauarbeiten wird ein Bauhelfer von einem Kantholz am Kopf getroffen. Er erleidet eine komplizierte Verletzung, die eine dauerhafte Beeinträchtigung seiner motorischen Fähigkeiten nach sich zieht. Die Bauhelferunfallversicherung zahlt in einem solchen Fall.
Gesetzliche Versicherung der BG Bau ist Pflicht
Sie als Bauherr sind verpflichtet, alle Bauhelfer spätestens eine Woche nach Baubeginn bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anzumelden. Die BG Bau wird über jedes Bauvorhaben informiert, weil die Bauämter die Bauanmeldungen weiterleiten. Die BG Bau holt Eigenbaunachweise ein, die sie auf Plausibilität prüft. Sollten Sie die Bauhelfer nicht anmelden, droht ein Bußgeld.
Alle Informationen finden Sie im Merkblatt BG Bau
Ihr privates Bauvorhaben können Sie auch online bei der BG Bau anmelden.